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 Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Liebe Patientenbesitzer,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen Erläuterungen zur Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geben.

Auf verschiedensten Kanälen ist lediglich von empfindlichen Preiserhöhungen, die Tierärzte demnächst vornehmen würden, die Rede. Hierzu erreichen uns viele Anfragen. Wir hoffen diese hiermit größtenteils beantworten zu können.

1.       Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu.

2.       Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

3.       Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL) hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.

4.       § 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, die Preise entsprechend anzupassen.

Daher werden sich ab dem 22.11.2022 unsere Abrechnungsmodalitäten entsprechend der gültigen GOT ändern. Das bedeutet, dass einige Posten teurer, andere Posten aber auch günstiger abgerechnet werden. Sie werden die einzelnen Gebührensätze weiterhin, wie gewohnt, auf unseren Rechnungen finden und nachvollziehen können.

Mit Hilfe der folgenden Links können Sie zutreffende Informationen erhalten und sich bei Bedarf eingehender mit der neuen GOT beschäftigen.

 

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html

 

Sollten Sie im Einzelfall Fragen haben, stehen wir zu unseren Bürosprechzeiten gerne zur Verfügung!

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