Impfpflicht gegen EHV-1
· Im Juli 2021 wurde bei den Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung durch den Beirat Sport die Einführung einer Herpes Impfpflicht für Turnierpferde beschlossen.
· Der Beirat Sport beschließt diese zum 01. Januar 2023
· Im Beirat sitzen Vertreter der Landespferdesportverbände, Landeskommissionen, des DOKR, DRFV, DRV und der Anschlussorganisationen
· Im Vorfeld wurde mit Impfstoffherstellern eine Verfügbarkeit der Impfstoffe für die Umsetzung der Impfpflicht sichergestellt
· Zwei verschiedene Impfstoffe verfügbar
a) Lebendimpfstoff
b) Inaktivatimpfstoff
Die LPO macht Vorgaben zur Durchführung der Impfung:
· Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung gegen EHV-1 ist der gleiche Impfstoff zu verwenden
· Bei fehlender Information über die Grundimmunisierung: wenn gegen EHV-1 in den letzten 3 Jahren regelmäßig (max. 6 Monte + 21 Tage) nachweislich geimpft wurde, sind Turnierstarts möglich (analog Influenza)
